Lernfeld 1
Pflichten des Auszubildenden
Jana Maria Kössel – 13.9.2020
Die Pflichten des Azubis sind gleichzeitig die Rechte des Ausbilders. Ein paar wichtige Beispiele...
Berufsschulpflicht: man muss den Unterricht und andere schulische Maßnahmen besuchen.
Dienstleistungspflicht: man darf nicht nur in der Ecke stehen, sondern muss während der Ausbildung auch arbeiten.
Hygienepflicht: damit sich Keime nicht verbreiten, müssen Hände gewaschen & desinfiziert, Instrumente aufbereitet (desinfizieren & sterilisieren) und Behandlungseinheiten gewischt werden.
Schweigepflicht: Informationen über den Patienten oder auch Praxisabläufe dürfen nicht weiter erzählt werden.
Sorgfaltspflicht: Patienten sowie Praxiseinrichtung müssen gewissenhaft und vorsichtig behandelt werden.
Mitteilungspflicht: wichtige Ereignisse (z.B. Krankheit) müssen sofort dem Ausbilder gemeldet werden.
Teilnahme an Prüfungen: um die Ausbildung zu bestehen, muss man an Prüfungen teilnehmen.