Röntgen
Qualitätssicherung
Jana Maria Kössel – 6.9.2022
Vor der Inbetriebnahme und während der Nutzung von Röntgengeräten müssen verschiedene Prüfungen vorgenommen werden...
Abnahmeprüfung: sie wird vor der Inbetriebnahme des Röntgengeräts durchgeführt.
Teilabnahmeprüfung: bei wesentlichen Änderungen am Röntgengerät wird diese notwendig.
Technische Prüfung: diese wird alle 5 Jahre von einem Sachverständigen durchgeführt.
Konstanzprüfung bei digitalen Geräten:
Die Grauwerte am Bildschirm müssen täglich überprüft werden. Dabei wird überprüft, ob die angezeigten kleinen Quadrate gut erkennbar sind (5% Graufeld im 0% Feld und 95% Graufeld im 100% Feld gut zu erkennen?).
Ist dies nicht der Fall, könnte dies beispielsweise an einer fehlerhaften Bildschirmneigung oder Raumbeleuchtung liegen.
Monatlich müssen mit Hilfe von speziellen Prüfkörpern die Hoch- & Niedrigkontrastauflösung, sowie Dosis und Nutzstrahlenfeld überprüft werden.
Außerdem muss beim Befundmonitor monatlich die Geometrie, Auflösung und Farbe kontrolliert werden.
Konstanzprüfung bei konventionellen Geräten:
Wöchentlich muss die Filmverarbeitung überprüft werden.
Monatlich müssen Bildqualität und Strahlenbelastung mit speziellen Prüfkörpern überprüft werden.
Jährlich muss die Dunkelkammerbeleuchtung überprüft werden.
Die Aufzeichnungen über die Konstanzprüfung sind nach der letzten Aufzeichnung noch 10 Jahre lang aufzubewahren.
Unterweisung des Praxispersonals:
Alle Mitarbeiter, die Zugang zum Röntgenbereich haben, müssen jährlich über mögliche Gefahren, Sicherheits- & Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.
Das Datum und Inhalt der Unterweisung müssen dokumentiert werden.
Die Unterlagen müssen von den teilnehmenden Mitarbeitern unterschrieben und 5 Jahre lang aufbewahrt werden.