Lernfeld 9
Zahlungsarten
Jana Maria Kössel – 10.4.2022
Beim Kauf gibt es einen Zahlenden (Schuldner), der sein Geld an einen Zahlungsempfänger (Gläubiger) gibt.
Es gibt 3 Möglichkeiten um zu bezahlen: Bar, Halbbar, Bargeldlos
Bargeldlose Zahlung:
Schuldner und Gläubiger müssen beide ein Konto haben. Der Betrag wird elektronisch von einem Konto aufs andere Konto geschoben.
Halbbare Zahlung:
Entweder der Schuldner oder der Gläubiger hat ein Bankkonto.
Der Schuldner kann bei der Bank Geld abgeben und in bar auf das Konto des Gläubigers einzahlen (= Zahlschein).
Oder: der Gläubiger bekommt einen Barscheck, mit dem er bei der Bank sein Geld in bar vom Konto des Schuldners ausgezahlt bekommt.
Auch Nachnahme gehört zu den halbbaren Zahlungen. Dabei muss der Schuldner das Geld bar an den Postboten übergeben, um sein Paket zu bekommen. Die Post überweist das Geld an den Gläubiger.
Barzahlung:
Der Schuldner gibt dem Gläubiger das Geld in Münzen und Scheinen persönlich oder über einen Boten. Es wird kein Bankkonto benötigt.
Bei einer baren Zahlung sollte man sich immer eine Quittung (Bestätigung der Zahlung) ausstellen lassen.
Die Quittung kann ein Kassenbon sein oder über bestimmte Vordrucke bzw. handschriftlich ausgestellt werden.
Auf der Quittung sollte folgendes stehen: Betrag, Grund der Zahlung, Name, Datum, Ort, Unterschrift des Empfängers
Mit der Quittung kann später die Zahlung und das Datum des Kaufs nachgewiesen werden, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
Manche Quittungen für steuerlich absetzbare Produkte müssen auch als Nachweis für das Finanzamt aufgehoben werden.