GOZ - Abrechnung
Allgemeines
Jana Maria Kössel – 22.6.2022
0070: Vitalitätsprüfung
1. je Sitzung einmal (egal wie viele Zähne geprüft wurden)
2010: Behandlung überempfindlicher Zahnflächen
1. je Kiefer einmal (also einmal im OK und einmal im UK)
4005: Erhebung eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex
1. innerhalb eines Jahres höchstens zweimal abrechenbar
4020: Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen
1. je Sitzung einmal
4025: subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation (Medikament wird unter das Zahnfleisch eingebracht)
1. je Zahn 2. Materialkosten können zusätzlich berechnet werden
4030: Beseitigung scharfer Zahnkanten und störender Prothesenränder
1. je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
4040: Beseitigung grober Vorkontakte durch einschleifen des natürlichen Gebisses oder vorhandenen Zahnersatzes
1. je Sitzung einmal
4050: entfernen von harten und weichen Zahnbelägen (inklusive Politur) an einem einwurzeligen Zahn, Implantat oder Brückenglied
1. je Zahn 2. für einwurzelige Zähne (OK: 15, 13-23, 25 // UK: 35-45), Implantate und Brückenglieder
4055: entfernen von harten und weichen Zahnbelägen (inklusive Politur) an einem mehrwurzeligen Zahn
1. je Zahn 2. für mehrwurzelige Zähne (OK: 18-16, 14, 24, 26-28 // UK: 38-36, 46-48)
4060: Kontrolle nach der Entfernung von harten & weichen Zahnbelägen (4050 / 4055) oder PZR (1040)
1. je Zahn 2. nicht in der selben Sitzung wie die PZR / Entfernung der Zahnbeläge
0080: Oberflächenanästhesie (zum betäuben der Schleimhäute)
1. je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
0090: Infiltrationsanästhesie
1. je Zahn 2. mit medizinischer Begründung auch zweimal an einem Zahn abrechenbar
0100: Leitungsanästhesie
1. mit 0090 kombinierbar 2. mit medizinsicher Begründung auch zweimal abrechenbar
Für die Infiltrations- und Leitungsanästhesie können die Materialkosten für das verwendete Anästhetikum abgerechnet werden.