GOZ - Abrechnung

Allgemeines

Jana Maria Kössel – 22.6.2022

0070: Vitalitätsprüfung

1. je Sitzung einmal (egal wie viele Zähne geprüft wurden)

2010: Behandlung überempfindlicher Zahnflächen

1. je Kiefer einmal (also einmal im OK und einmal im UK)

4005: Erhebung eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex

1. innerhalb eines Jahres höchstens zweimal abrechenbar

4020: Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen

1. je Sitzung einmal

4025: subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation (Medikament wird unter das Zahnfleisch eingebracht)

1. je Zahn 2. Materialkosten können zusätzlich berechnet werden

4030: Beseitigung scharfer Zahnkanten und störender Prothesenränder

1. je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

4040: Beseitigung grober Vorkontakte durch einschleifen des natürlichen Gebisses oder vorhandenen Zahnersatzes

1. je Sitzung einmal

4050: entfernen von harten und weichen Zahnbelägen (inklusive Politur) an einem einwurzeligen Zahn, Implantat oder Brückenglied

1. je Zahn 2. für einwurzelige Zähne (OK: 15, 13-23, 25 // UK: 35-45), Implantate und Brückenglieder

4055: entfernen von harten und weichen Zahnbelägen (inklusive Politur) an einem mehrwurzeligen Zahn

1. je Zahn 2. für mehrwurzelige Zähne (OK: 18-16, 14, 24, 26-28 // UK: 38-36, 46-48)

4060: Kontrolle nach der Entfernung von harten & weichen Zahnbelägen (4050 / 4055) oder PZR (1040)

1. je Zahn 2. nicht in der selben Sitzung wie die PZR / Entfernung der Zahnbeläge

0080: Oberflächenanästhesie (zum betäuben der Schleimhäute)

1. je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

0090: Infiltrationsanästhesie

1. je Zahn 2. mit medizinischer Begründung auch zweimal an einem Zahn abrechenbar

0100: Leitungsanästhesie

1. mit 0090 kombinierbar 2. mit medizinsicher Begründung auch zweimal abrechenbar

Für die Infiltrations- und Leitungsanästhesie können die Materialkosten für das verwendete Anästhetikum abgerechnet werden.