HKP
Zahnersatz - 4
Jana Maria Kössel – 3.12.2020
Wenn eine Prothese nicht mehr richtig passt oder Kronen und Brücken kaputt gehen, kann die Reparatur mit folgenden Positionen abgerechnet werden...
24a: wiedereinsetzen einer Krone oder ähnlichem.
1. je Zahn 2. auch neben 24b
24b: erneuern oder wiedereinsetzen einer Facette (Verblendung) oder ähnlichem.
1. je Verblendung 2. auch neben 24a
95a: wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern (je Brücke).
95b: wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern (je Brücke).
95c: erneuern oder wiedereinsetzen einer Facette bei einer Brücke (je Verblendung).
1/2 91d: Wiederherstellung von Konus- oder Teleskopkronen (es wird jeweils die halbe Gebühr von 91d abgerechnet).
100a: Wiederherstellung der Funktion einer Prothese, ohne Abdruck.
Für kleinere Sachen wie einfache Bruchreparaturen.
100b: Wiederherstellung der Funktion einer Prothese, mit Abdruck.
Beispielsweise für Bruchreparaturen mit größerem Umfang, Erweiterungen (nach einer Extraktion)..
100c: Teilunterfütterung einer Prothese.
100d: Vollständige Unterfütterung einer Prothese (indirekt, mit einer Abformung).
100e: Vollständige Unterfütterung im Oberkiefer.
1. indirekt 2. mit funktioneller Randgestaltung 3. nur bei Total- / Cover Denture Prothesen
100f: Vollständige Unterfütterung im Unterkiefer.
1. indirekt 2. mit funktioneller Randgestaltung 3. bei Total- oder Cover-Dentur Prothesen