Sozialkunde

Arbeitslosenversicherung

Jana Maria Kössel – 3.4.2023

Die Arbeitslosenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen der Einkommenslosigkeit (man bekommt kein Geld mehr).

Der Träger ist die Bundesagentur für Arbeit.

Versicherungspflichtig sind alle Arbeitnehmer. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte bezahlt.

Zu den Leistungen gehören...

Arbeitsbeschaffung (z.B. Berufsberatung, Vermittlung, Umschulung, Bewerbungstraining, Gründungszuschuss).

Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld (wenn man aus betrieblichen Gründen für einen Zeitraum weniger oder garnicht mehr arbeiten kann).

Berufliche Rehabilitation: der Wiedereinstieg ins Berufsleben soll erleichtert werden.

Arbeitslosengeld: Anspruch hat, wer innerhalb von 30 Monaten vor Meldung der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat (= Anwartschaftszeit).

Es kann zwischen Arbeitslosengeld und dem Bürgergeld unterschieden werden...

Arbeitslosengeld:

Wie lange man das Arbeitslosengeld bekommt, ist abhängig vom Alter und der Dauer der vorherigen Beschäftigung.

Die Höhe des Arbeitslosengelds ist abhängig vom Gehalt der letzten 12 Monate. In der Regel werden 60% des Nettogehalts (mit Kind: 67%) bezahlt.

Das Arbeitslosengeld wird durch Beiträge aus der Arbeitslosenversicherung finanziert.

Bürgergeld:

Das Bürgergeld bekommt man, solange eine Hilfebedürftigkeit vorliegt.

In der Regel wird das Bürgergeld für 12 Monate bewilligt. Danach muss ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden.

Kommt man seinen Pflichten nicht nach (z.B. keine Bewerbungen schreiben, Fristen nicht einhalten..), kann es zu Leistungsminderungen kommen.

Das Bürgergeld wird durch Steuern finanziert und soll den Lebensunterhalt von Arbeitssuchenden sichern.