Lernfeld 8
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
Jana Maria Kössel – 23.4.2022
Mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber bescheinigen, dass er aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kann.
Kann der Arbeitnehmer länger als 3 Tage nicht zur Arbeit kommen, muss diese vorgelegt werden. Allerdings kann der Arbeitgeber auch schon ab dem ersten Krankheitstag eine AU verlangen.
Folgendes muss auf der AU stehen...
Name, Adresse, Geburtsdatum, Krankenkasse des Arbeitnehmers
Erst- oder Folgebescheinigung: bei der ersten Krankschreibung ist dies die Erstbescheinigung. Wird die AU verlängert, wird das als Folgebescheinigung bezeichnet.
Krankheit: diese ist nach ICD-10 Code (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) verschlüsselt. Damit ist nicht sofort ersichtlich, welche Krankheit der Arbeitnehmer hat.