Sozialkunde
Sozialversicherungen
Jana Maria Kössel – 2.4.2023
Früher wurde die gesamte soziale Absicherung durch die Familie, Kirche oder wohltätige Institutionen gedeckt.
Beim Solidaritätssystem helfen die jüngeren Leistungsfähigen den alten schwächeren.
Durch die Solidarisierung haben sich Arbeiter in Gewerkschaften und politische Bündnisse zusammengeschlossen.
Die Sozialversicherungen wurden schließlich durch Otto von Bismarck gegründet. Die wichtigsten Grundbedürfnisse der Menschen sollen durch die Gesellschaft abgesichert werden.
Zuallererst wurde die Krankenversicherung (1883) gegründet, danach folgten Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung (Merkspruch: KURAP).
Ein paar Begriffe, die man in diesem Zusammenhang kennen sollte...
Versorgung: der Staat versorgt die Bürger, welche für ihn gearbeitet haben (finanziert wird das vor allem durch Steuern).
Vorsorge: wir wollen uns gegen die Grundrisiken im Leben absichern und zahlen deswegen Versicherungsbeiträge / Steuern, um im Ernstfall etwas zu bekommen.
Fürsorge: der Staat hilft Menschen in Not (z.B. Sozialhilfe). Finanziert wird dies vor allem durch Steuern.
Äquivalenzprinzip: wer mehr bezahlt, bekommt auch mehr (z.B. wer mehr in die Rentenversicherung einzahlt, bekommt später höhere Renten).
Solidarität: mit den Beiträgen von allen werden Leistungen für Einzelne finanziert (z.B. alle zahlen Beträge in die Krankenkasse, Kranke bekommen Leistungen).
Generationenvertrag: Erwerbstätige bezahlen für die Rentner (Sonderform des Solidaritätsprinzips) und bekommen ihre Rente später von den jüngeren finanziert.
Subsidiarität: die nächsthöhere Instanz wird erst aktiv, wenn die darunterliegende überfordert ist (z.B. Pflegebedürftiger bekommt erst Hilfe von seiner Familie, dann vom Pflegedienst).