GOZ - Abrechnung
Gebührenrahmen
Jana Maria Kössel – 19.6.2022
Wie viel für die Behandlung letztendlich bezahlt werden muss, hängt unter anderem von dem Steigerungsfaktor ab...
Steigerungsfaktor: eine Zahl, welche abhängig von dem Aufwand ist, welcher der Zahnarzt während der Behandlung hat.
Das Honorar wird folgendermaßen berechnet: GOZ Punktwert * Punktzahl * Steigerungsfaktor = Honorar für die zahnärztliche Leistung
Der Punktwert wird in der Aufgabenstellung gegeben.
Bei dem Steigerungsfaktor muss zwischen großen, kleinen und mini Gebührenrahmen unterschieden werden...
Großer Gebührenrahmen: Mindestsatz: 1-fach, Schwellenwert: 2,3-fach, Höchstsatz: 3,5-fach
Bis zum Schwellenwert (2,3) benötigt man keine Begründung. Möchte man einen Satz zwischen 2,3 - 3,5 verwenden, ist eine medizinische Begründung notwendig.
Es ist unter Umständen auch möglich, einen noch höheren Satz als 3,5-fach zu verwenden. Allerdings muss das vor der Behandlung schriftlich mit dem Patienten vereinbart werden.
Kleiner Gebührenrahmen: Mindestsatz: 1,0-fach, Schwellenwert: 1,8-fach, Höchstsatz: 2,5-fach
Bis zum Schwellenwert (1,8) wird keine Begründung benötigt. Über 1,8 und bis 2,5 ist eine medizinische Begründung notwendig.
Beim kleinen Gebührenrahmen kann der Höchstsatz von 2,5 nicht überschritten werden.
Minigebührenrahmen: Mindestsatz: 1-fach, Schwellenwert: 1,15-fach, Höchstsatz: 1,3-fach
Hier ist es ähnlich wie beim kleinen Gebührenrahmen. Bis 1,15 geht es ohne Begründung, über 1,15 und bis 1,3 wird eine benötigt.
Zum Minigebührenrahmen gehören unter anderem Speicheltests oder Laborleistungen.