Lernfeld 1

Kassenzahnärztliche Vereinigung

Jana Maria Kössel – 13.9.2020

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) ist ein Vermittler zwischen den Krankenkassen und Zahnärzten.

Aufgaben:

Bei Kassenpatienten werden die Leistungen von der KZV abgerechnet und an die Krankenkasse weitergegeben.

Die Krankenkassen zahlen die Honorare (quasi der Lohn) an die KZV aus. Diese verteilt die Honorare an die Ärzte weiter.

Die KZV organisiert außerdem den zahnärztlichen Notdienst.

Sie stellen die zahnärztliche Versorgung sicher (gibt es überall genügend Zahnärzte?) und überwachen die Wirtschaftlichkeit.

Die KZV ist eine wirtschaftliche Vereinigung. Jeder Zahnarzt der Kassenpatienten behandeln möchte muss Mitglied werden.

In Deutschland gibt es insgesamt 17 KZV, welche jeweils von den Landesgesundheitsministerien überwacht werden.

Die KZBV (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung) steht über den KZVs.

Die KZBV hat eine beratende Funktion, aber keine Weisungsbefugnis.

Beobachtet wird die KZBV von dem Bundesgesundheitsministerium.