Sozialkunde

Europäische Union

Jana Maria Kössel – 7.4.2023

Die Europäische Union (EU) ist ein Zusammenschluss von europäischen Ländern, welche zusammen Frieden und Wohlstand fördern möchten.

Für die EU gibt es ein eigenes EU - Parlament, Rat, Kommission, Gerichtshof, Rechnungshof und die Europäische Zentralbank (EZB).

Auch in der EU gibt es die Gewaltenteilung: Legislative (Rat, Parlament), Exekutive (Kommission), Judikative (Gerichtshof).

Legislative:

Im Europäischen Rat werden grundsätzliche Entscheidungen und Leitlinien für die Zukunft entschieden. Im Rat sitzen die Regierungschefs der Mitgliedsländer.

Der Ministerrat vertritt die Interessen der einzelnen Staaten und macht mit dem Parlament die Gesetze. Die Regierungen der Mitgliedsstaaten schicken Minister in den Rat.

Das Europäische Parlament kontrolliert die Exekutive, beschließt den Haushalt und verabschiedet Gesetze. Die Mitglieder werden alle 5 Jahre vom Volk gewählt.

Exekutive:

Die Europäische Kommission schlägt Gesetze vor, setzt sie um und kontrolliert deren Einhaltung. Mitglieder werden von den Regierungen der Staaten bestimmt.

Judikative:

Der Europäische Gerichtshof kontrolliert die Einhaltung der Gesetze und kann bei Nichteinhaltung Klage erheben. Auch Bürger können vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.

Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde 1999 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main.

Insgesamt 20 Länder sind Mitglied in der EZB. In diesen Ländern kann mit Euro bezahlt werden.

Die Europäische Zentralbank besteht aus mehreren kleinen nationalen Zentralbanken (NZB), welche ihren Sitz in den einzelnen Ländern haben.

Durch die gemeinsame Währung wird der Handel über die Ländergrenzen einfacher und die Preistransparenz (wie viel kostet das Produkt) größer.

Das Hauptziel der EZB ist die Preisstabilität. Die Inflation sollte unter 2% liegen und größere Schwankungen des Geldwerts vermieden werden.

Außerdem sollen die einzelnen Länder eine ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung haben.