Sozialkunde

Bundesregierung

Jana Maria Kössel – 4.4.2023

Die Bundesregierung (= Kabinett) besteht aus Bundeskanzler und Ministern.

Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt. Dieser kann unbegrenzt wiedergewählt werden.

Der Bundeskanzler bestimmt, in welche Richtung die Politik gehen soll und gibt die Richtlinien dafür vor.

Außerdem bestimmt er, wie viele Minister es geben soll (z.B. Außenminister, Verkehrsminister..) und von wem das Amt übernommen wird.

Nach dem Ressortprinzip ist jeder Minister für seinen Bereich verantwortlich und kann selbstständig entscheiden.

Kommt es zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen den Ministern, entscheidet die Regierung. Dies wird Kollegialprinzip genannt.

Der erste Bundeskanzler war Konrad Adenauer.

Während der Amtszeit kann ein Kanzler durch das konstruktive Misstrauensvotum vom Bundestag abgewählt werden. Das passiert, wenn diese die Entscheidungen des Kanzlers nicht mehr befürworten können.

Um den Kanzler abzusetzen, muss die Mehrheit (mehr als die Hälfte) dafür sein.

Ist sich der Kanzler nicht mehr sicher, ob die Mehrheit des Bundestags hinter ihm steht, kann die Vertrauensfrage gestellt werden.

Wird die Regierung von 2 Parteien gebildet, nennt man dies Koalition. Das ist notwendig, wenn eine Partei allein nicht die Mehrheit bekommen würde.